Objektive Voraussehbarkeit des Erfolges
Der Erfolg ist objektiv vorhersehbar, wenn der zu ihm führende Geschehensablauf im Zeitpunkt der Handlung nach allgemeiner Lebenserfahrung erwartet werden konnte.
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
- Durch aktives Tun, oder
- Durch Unterlassen trotz Handlungsmöglichkeit
(dann Garantenstellung; Entsprechungsklausel)
2. Kausalität des Verhaltens für den Erfolg
3. Fahrlässigkeit
4. Objektive Voraussehbarkeit des Erfolges
5. Objektive Zurechnung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
- Schuldfähigkeit
- Wenigstens potenzielles Unrechtsbewusstsein
- Individuelle Fahrlässigkeit / subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
- Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens