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Einziehung

Die Einziehung ist die Abschöpfung von Vermögenswerten, die zur Begehung einer Straftat verwendet oder durch diese generiert wurden.

Der Verhaltensstörer oder auch Handlungsstörer genannt, erzeugt durch sein persönliches Verhalten eine Gefahr.

Die Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Maßnahmenadressat zukünftig ein bestimmtes Verhalten erneut an den Tag legt.

Unter dem Begriff der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Individualrechtsgüter, den Schutz der Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung sowie den Schutz des Bestandes und der Veranstaltungen des Staates.

Zustandsstörer ist, wer im Zeitpunkt der Gefahrenabwehrmaßnahme der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Sache ist, von der die Gefahr ausgeht.