Nach dem offenen Kunstbegriff ist Kunst bereits jedes Werk, das interpretationsfähig, interpretationsbedürftig und der Interpretation zugänglich ist.
Nach dem materiellen Kunstbegriff ist Kunst das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der der Künstler Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse in einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung bringt.
Künstler i.S.d. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist derjenige, der ein Kunstwerk schafft oder erzeugt.
Schutzzweck ist die Vermeidung erheblicher, schwer oder gar nicht korrigierbarer Fehlentwicklungen der Jugend.