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Vereitelung

Eine Vereitelung ist jede Besserstellung des Täters hinsichtlich der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung.

Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens 3 Personen. Dabei müssen sie sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben, in Zukunft und für eine bestimmte Dauer mehrere eigenständige Straftaten zu verüben, die im Einzelnen noch ungewiss sind. Ein Bandenmitglied gehört einer solchen Bande an.

Beide an der Korruption Beteiligte müssen zusammen das Unrecht einer Amtspflichtverletzung gegen einen Vorteil vereinbaren.

Die Gewährung liegt in der tatsächlichen Übergabe des Vorteils.

Das Versprechen ist die Abgabe eines Angebotes für die spätere Zuwendung.

Unter dem Anbieten ist das einseitige Darbieten einer Leistung zu verstehen.

Die Annahme eines Vorteils liegt in der tatsächlichen Entgegennahme eines solchen, wobei dies vom Willen getragen sein muss das im eigenen Interesse oder für einen Dritten auszunutzen.

Das sich versprechen lassen ist die Annahme eines Angebotes für eine spätere Zuwendung.

Unter dem Fordern ist das einseitige Verlangen einer Leistung zu verstehen.

Hierunter ist der Diebstahl von fremden Sachen unter Ausnutzung der sicherheitsgefährenden Situation zu verstehen.