Share

klassischer Eingriffsbegriff

Nach dem klassischen Eingriffsbegriff liegt ein Eingriff vor, wenn er final, unmittelbar, durch Rechtsakt sowie mit Befehl und Zwang gegenüber dem Einzelnen angeordnet bzw. durchgesetzt wird.

Das Leben umfasst den Zeitraum der Existenz des nasciturus bis zum Hirntod.