Share

Aufwiegeln

Ein Aufwiegeln liegt vor, wenn der Täter auf eine Menschenmenge einwirkt, mit dem Ziel, sodass aus dieser Menschenmenge Gewalttätigkeiten gegen Sachen oder Personen begangen werden oder dies angedroht wird.

Eine Drohung ist das Inaussichtsstellen eines für den Bedrohten empfindlichen Übels, auf das der Täter vorgibt Einfluss zu haben. 

Unter Gewalttätigkeit ist ein aggressives Handeln von einiger Erheblichkeit mit Krafteinsatz zu verstehen.

Sie besteht aus einer Gruppe von Menschen, beginnend bei etwa 15 bis 20 Personen. Der Personenkreis einer Menschenmenge ist dann erreicht, wenn er nicht überschaubar ist. Eine Gruppe aus 5-6 Personen ist hingegen äußerst überschaubar und fällt nicht unter die Menschenmenge.