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Objektive Zurechenbarkeit

Objektiv zurechenbar ist ein Unrechtserfolg, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert hat.

Kausal ist jede Handlung, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Jedes Hervorrufen oder Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen Zustandes

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände.