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Unmittelbare Gefahr für Kinder und Jugendliche

Eine unmittelbare Gefahr droht Minderjährigen dann, wenn diese an einem Ort angetroffen werden, an welchem bei ungehindertem, objektiv zu erwartenden Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit deren körperliche Unversehrtheit, psychische Konstitution oder sozial-ethisches Wertebild Schaden nehmen wird.

Eine von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb ausgehende Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Sinne der Vorschrift ist anzunehmen, wenn bei ungehindertem, objektiv zu erwartenden Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die körperliche Unversehrtheit, die psychische Konstitution oder das sozial-ethische Wertebild Minderjähriger Schaden nehmen wird.

Ein Runderlass (abgekürzt: RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde – also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums – an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. (Legaldefinition des § 35 S. 1 VwVfG)