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Fahrrad

Jedes Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlicher Personen , insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.

Der Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende, befestigte oder unbefestigte Teil der Straße. Er ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO.

Ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt, gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO.

Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße.

Alle für den fließenden und ruhenden Straßenverkehr bestimmten Flächen einschließlich der Plätze, der Sonderwege und der öffentlichen Parkplätze

Sind Gegenstände, die zur Fortbewegung auf dem Boden bestimmt und geeignet sind.