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Wissentlichkeit i.S.d. § 226 Abs. 2 StGB

Wissentlich verursacht der Täter die schwere Folge, wenn er sie als sichere Auswirkung der Körperverletzung vorausgesehen hat.

Unter der Vorsatzform der Absicht ist das zielgerichtete Wollen in dem Sinne zu verstehen, dass es dem Täter gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen.

Siechtum bedeutet einen chronischen Krankheitszustand, der, den Gesamtorganismus ergreifend, ein Schwinden der Körper- oder Geisteskräfte und Hinfälligkeit zur Folge hat und dessen Heilung ausgeschlossen oder nicht absehbar ist.

Entstellt ist der Verletzte, wenn er in der äußeren Gesamterscheinung verunstaltet ist.

Dauernd nicht mehr zu gebrauchen ist ein Glied, wenn es endgültig oder auf unabsehbare Zeit verloren oder gebrauchsunfähig ist.

Wichtig ist ein Glied, wenn es für den Gesamtorganismus Bedeutung hat.

Ein Glied ist jeder Körperteil, welcher durch ein Gelenk mit einem anderen verbunden ist.

Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit ist die Aufhebung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit.

Das Sprachvermögen ist verloren, wenn dem Opfer die Fähigkeit, artikuliert zu reden, genommen wird.

Die Taubheit ist der Verlust der Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen.