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Sicherstellung Strafprozessrecht

Im Strafprozessrecht bedeutet die Sicherstellung die Herstellung der staatlichen Gewalt über den Gegenstand durch Verwahrung oder in sonstiger Weise, beispielsweise durch die Beschlagnahme.

Beweismittel sind alle Gegenstände, die mittelbar oder unmittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen.

Unter einem Gegenstand ist alles zu verstehen, was einen Beweiswert hat und für die Untersuchung von Bedeutung sein kann.

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die richterliche (oder ggf. staatsanwaltschaftliche) Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn es nach kriminalistischer Erfahrung möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist.