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Unterdrücken

Unterdrücken ist das Vorenthalten einer Urkunde gegenüber einer berechtigten Person, damit diese die Urkunde zu Beweiszwecken nicht benutzen kann.

Eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung wird vernichtet, wenn die Gebrauchsfähigkeit aufgehoben wird.

Beschädigen meint die nicht ganz unerhebliche Substanzverletzung der äußeren Erscheinung oder der Form, durch welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit herabgesetzt wird.