Messer mit einhändig feststellbarer Klinge.
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Legaldefinition: Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG
Anscheinswaffen sind
Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG
Die Einziehung ist die Abschöpfung von Vermögenswerten, die zur Begehung einer Straftat verwendet oder durch diese generiert wurden.
Eine Bande ist eine lose Gruppe von mindestens drei Mitgliedern, die sich ausdrücklich oder stillschweigend zur Verübung fortgesetzter, im einzelnen noch ungewisser Diebes- oder Raubtaten verbunden hat.
Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang verschaffen will. (BGH, Beschluss vom 27.02.2014 − 1 StR 15/14 )