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Unverzüglich

Unverzüglich liegt vor, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein plötzliches Ereignis, das in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht und einen nicht ganz unerheblichen Schaden verursacht.

Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.