Das Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens liegt vor, wenn die Ausrichtungsplanung vor Ort umgesetzt wird, ohne dass eine eigene Teilnahme am Rennen selbst stattfindet.
Das Ausrichten eines Fahrzeugrennens erfasst alle Tätigkeiten die zur Veranstaltung eines solchen notwendig sind. Dies umfasst Vorbereitungstätigkeiten, die Organisation insgesamt und die tatsächliche Realisierung.
Der öffentliche Straßenverkehr erfasst alle Flächen, die durch Wegerecht dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind. Auch sind solche Flächen umfasst, die zwar nicht dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind, aber ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen sind und auch tatsächlich so genutzt werden.
Grob verkehrswidrig handelt, wer einen objektiv besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO und die Sicherheit des Straßenverkehrs begeht. Rücksichtlosigkeit liegt dabei vor, wenn das Verhalten über das normale Maß an mangelnder Rücksichtnahme eines jeden Verstoßes hinausgeht.
Beide Merkmale müssen gleichzeitig vorliegen.
Ein Autorennen ist ein Wettbewerb zwischen mindestens zwei Kraftfahrzeugen, in denen ein Gewinner durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird oder als Erster das Ziel erreicht.