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Anschleppen

Mitführen eines wegen Batterieversagens oder defekter Zündung betriebsunfähigen Kraftfahrzeuge, mit dem Zweck es in Gang zu bringen.

Das planbare Fortbewegen betriebsfähiger, betriebsunfähiger oder verunfallter Kraftfahrzeuge, hinter anderen Kraftfahrzeugen.

Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs zum nächsten geeigneten Bestimmungort, sofern es sich um eine Notbehelfsmaßnahme handelt. 

Abgrenzung zum Schleppen im Sinne von § 33 StVZO: Das Abschleppen zeichnet sich im Gegensatz zum Schleppen dadurch aus, dass dies sich um eine Behelfsmaßnahme in einer technischen Notlage ist.