Share

Annahme eines Vorteils

Die Annahme eines Vorteils liegt in der tatsächlichen Entgegennahme eines solchen, wobei dies vom Willen getragen sein muss das im eigenen Interesse oder für einen Dritten auszunutzen.

Das sich versprechen lassen ist die Annahme eines Angebotes für eine spätere Zuwendung.

Unter dem Fordern ist das einseitige Verlangen einer Leistung zu verstehen.

Ein Vorteil ist jede auch nur vorübergehende Zuwendung materieller oder immaterieller Art, die nicht auf einem durchsetzbaren Rechtsanspruch beruht und die Situation des Empfängers wirtschaftlich, rechtlich oder in objektiv messbarer Weise verbessert.