Abstellen ist die mehr oder weniger endgültige Zurruhesetzung, das Aus-dem-Verkehr-ziehen eines Fahrzeugs, das nicht mehr fahrbereit oder nicht zugelassen und praktisch nicht mehr als Verkehrsmittel zu gebrauchen ist sowie das Aufstellen zu anderen Zwecken als der späteren Inbetriebnahme.
eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist (OLG Düsseldorf NZV 2000, 339).