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§ 225 StGB – Gebrechlichkeit

Gebrechlichkeit ist die Störung der physischen Gesundheit durch Alter oder körperliche Behinderung, die ihren Ausdruck in einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit findet und, anders als eine heilbare Krankheit, einen dauerhaften Befund liefert. (Eschelbach, in BeckOK, StGB, § 225 Rn. 4)