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§ 225 StGB – schwere Gesundheitsschädigung

Schwere Gesundheitsbeschädigungen sind dabei solche Folgen der Misshandlung, die mit einer anhaltenden nachhaltigen Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit verbunden sind oder in einer lebensbedrohenden, qualvollen oder ernsten und langwierigen Krankheit bestehen. (BGH, Urteil vom 26.01.2017 − 3 StR 479/16)