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Abschleppen

Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs zum nächsten geeigneten Bestimmungort, sofern es sich um eine Notbehelfsmaßnahme handelt. 

Abgrenzung zum Schleppen im Sinne von § 33 StVZO: Das Abschleppen zeichnet sich im Gegensatz zum Schleppen dadurch aus, dass dies sich um eine Behelfsmaßnahme in einer technischen Notlage ist.