Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs zum nächsten geeigneten Bestimmungort, sofern es sich um eine Notbehelfsmaßnahme handelt.
Abgrenzung zum Schleppen im Sinne von § 33 StVZO: Das Abschleppen zeichnet sich im Gegensatz zum Schleppen dadurch aus, dass dies sich um eine Behelfsmaßnahme in einer technischen Notlage ist.