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Anhänger

Anhänger sind zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge. Maßgeblich ist die Bestimmung und Eignung zum Anhängen, wobei sich die Eignung zum Anhängen auf das Mitfahren hinter dem Fahrzeug erstrecken muss.

(s. Garloff in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 1 StVG, Rn. 29)