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Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

  1. Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden
  2. Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von den unter 1. genannten Schusswaffen
  3. unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von den unter 1. genannten Schusswaffen

Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG