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Aushändigung mitgeführter Ausweispapiere

Unter dem Aushändigen mitgeführter Ausweispapiere versteht man die kurzfristige, auf Durchsichtung gerichtete, Überlassung von solchen amtlichen Schriftstücken an den Polizisten, welche dem Nachweis der Identität des Betroffenen dienen.