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Beschuldigter

Beschuldigter ist derjenige, gegen den das Verfahren als Beschuldigter betrieben wird. Die Beschuldigteneigenschaft setzt einen Willensakt der Behörde voraus. Dieser ist insbesondere erkennbar, wenn:
– ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde,
– die Staatsanwaltschaft eine Vernehmung einer Person als einen Beschuldigten ersucht,
– Maßnahmen gegen eine Person ergriffen werden, die erkennbar darauf abzielen, dass gegen diese Person strafrechtlich vorgegangen werden soll.