Ein Kfz (oder ein Anhänger) ist in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht. Dies dauert so lange fort, wie der Fahrer das Kfz (oder den Anhänger) im Verkehr belässt.
Eine Verkehrsbeeinflussung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Fahrzeug auf der Fahrbahn liegen bleibt oder dort geparkt ist.
(vgl. Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, S. 440, Rn. 12)