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Ehre (Beleidigungsdelikte)

Nach der Rechtsprechung gilt der normative Ehrbegriff. Danach wird ein personaler Geltungswert, ein moralischer Wert und der soziale Wert im Sinne einer Anerkennung von Leistungen und Eigenschaften für die Erüllung sozialer Rollen geschützt. Umfasst wird demnach ein Achtungsanspruch jeder Person. Dabei ist das tatsächliche Ansehen oder das Ehrgefühl des Einzelenen irrelevant.