Share

Erlaubnisirrtum

Beim Erlaubnisirrtum weiß der Täter, dass er objektiv Unrecht verwirklicht, hält es aber für gerechtfertigt, weil er an die Existenz eines in Wirklichkeit nicht bestehenden Rechtfertigungsgrundes glaubt, oder die Reichweite eines existierenden Rechtfertigungsgrundes verkennt.