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Fehlgeschlagener Versuch

Fehlgeschlagen ist der Versuch einer Straftat, wenn die zur Tatausführung vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg nicht mehr, oder zumindest nicht ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann.