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Freiheitsrechte

Freiheitsrechte haben den Schutz des Bürgers vor Eingriffen in seine Rechte durch den Staat zum Zweck, sie gewährleisten bestimmte Freiheiten. Beispielsweise: Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit).