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Führen von Waffen

Eine Waffe iSd. Waffengesetzes führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.

Legaldefinition: Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG