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Gewahrsam i.S.d. Polizeirechts

Unter Gewahrsam ist ein mit hoheitlicher Gewalt hergestelltes Rechtsverhältnis zu verstehen, kraft dessen einer Person die Freiheit dergestalt entzogen wird, daß sie von der Polizei in einer dem polizeilichen Zweck entsprechenden Weise daran gehindert wird, sich fortzubewegen.