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Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Grob verkehrswidrig handelt, wer einen objektiv besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO und die Sicherheit des Straßenverkehrs begeht. Rücksichtlosigkeit liegt dabei vor, wenn das Verhalten über das normale Maß an mangelnder Rücksichtnahme eines jeden Verstoßes hinausgeht.

Beide Merkmale müssen gleichzeitig vorliegen.