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Hieb- und Stoßwaffen

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Legaldefinition: Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG