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Inbetriebsetzen

Inbetriebsetzen bedeutet, dass das Fahrzeug zu seiner bestimmungsgemäßen Verwendung – der Fortbewegung unter Verwendung seiner Maschinenkraft – in den öffentlichen Verkehr eingeführt wird.

Dieser Begriff ist weit zu verstehen, sodass hierbei kein persönliches Führen eines Kraftfahrzeuges vorausgesetzt wird.

(s. Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 1 StVG, Rn. 9)