Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherungsnehmer (= schließt den Vertrag ab) und einer Versicherung, der die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Geschädigten (bspw. bei einem Verkehrsunfall) durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen.
Abgrenzung: Diese gesetzliche Pflichtversicherung, die den Schadensersatz gegenüber einer anderen Person – nämlich dem Geschädigten – absichert, muss von der freiwilligen Kasko-Versicherung (als Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich) unterschieden werden. Durch diese werden nämlich Schäden am eigenen Auto abgesichert und sie bietet insofern zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung.