Der Befugnisnorm hat zwei wesentliche Funktion. Auf der Tatbestandsseite der Norm werden die rechtlichen Voraussetzungen festgelegt, welche erfüllt sein müssen. Liegen diese vor, ist die Rechtsfolgenseite zu prüfen. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge sind durch eine „wenn (…)/dann (…)“ Überlegung recht einfach zu ermitteln. Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, dann darf – grundsätzlich – die Rechtsfolge erfolgen.