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Neue Formel

Gemäß der „Neuen Formel“ müssen Ungleichbehandlungen nicht nur durch einen sachlichen Grund begründet sein, sondern auch verhältnismäßig sein, wenn:

– die Ungleichbehandlung besonders intensiv ist,

– die Ungleichbehandlung personenbezogen ist,

– oder wenn gleichzeitig auch Freiheitsrechte betroffen sind.