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Ortshaftung

Unter dem Begriff der Ortshaftung ist zu verstehen, dass die Polizei ohne Rückgriff auf die allgemeinen Störerregelungen die Identität jeder Person feststellen darf, welche die Kontrollstelle passiert. Auf die Einordnung einer Person als Verhaltens- Zustands- oder Nichtsrörer kommt es bis auf offensichtliche Fälle nicht an.