Als Parlamentsgesetz werden diejenigen Rechtsvorschriften bezeichnet, welche nur vom Parlament (Bundes- oder Landesparlament) in einem ordnungsgemäßen vom Grundgesetz (bzw. der Landesverfassung) vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.
Parlamentsgesetze stehen in der Normenhierachie über sog. Rechtsverordnungen, welche nur auf Grundlage eines solchen Parlamentsgesetzes erlassen werden können. Das Parlamentsgesetz bestimmt dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung.
Beispiele für Parlamentsgesetze: BGB, StGB, StVG, PolG, PflVG, OWiG, StPO