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Prüfungsfahrt

Bei einer Prüfungsfahrt handelt es sich um eine Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch: einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Inbegriffen ist dabei die Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort hin und von dort aus wieder zurück. (siehe: Legaldefinition des § 2 Nr. 24 FZV)

Bei diesen Fahrten geht es um eine amtlich anerkannte Prüfung der Funktionsweise des Fahrzeugs (Beispiel: regelmäßige Sicherheitsprüfungen von Lkw’s).