Prüfungsschema – Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung
aa) Vortäuschen einer Tat, Abs. 1
Nr. 1: angeblich begangene rechtswidrige Tat
Nr. 2: angeblich bevorstehende Katalogtat des § 126 Abs. 1 StGB
oder
bb) Versuchte Täuschung über Beteiligte, Abs. 2
Nr. 1: Beteiligter an einer begangenen rechtswidrigen Tat
Nr. 2: Beteiligter an einer bevorstehenden Katalogtat des § 126 Abs. 1 StGB
b) Adressat der Täuschung
aa) Behörde oder
bb) zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Wider besseres Wissen bzgl. Täuschungshandlung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Subsidiarität