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Prüfungsschema – Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB

I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
  a) Tathandlung
    aa) Vortäuschen einer Tat, Abs. 1
     Nr. 1: angeblich begangene rechtswidrige Tat
     Nr. 2: angeblich bevorstehende Katalogtat des § 126 Abs. 1 StGB
    oder
    bb) Versuchte Täuschung über Beteiligte, Abs. 2
     Nr. 1: Beteiligter an einer begangenen rechtswidrigen Tat
     Nr. 2: Beteiligter an einer bevorstehenden Katalogtat des § 126 Abs. 1 StGB
  b) Adressat der Täuschung
    aa) Behörde oder
    bb) zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle
 2. Subjektiver Tatbestand
  a) Vorsatz
  b) Wider besseres Wissen bzgl. Täuschungshandlung

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Subsidiarität