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Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip erfordert einen Rechtsstaat, der wiederum ein Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist und als „Kernelemente“ die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die unabhängige gerichtliche Kontrolle und das staatliche Gewaltmonopol aufweist. (Vgl. BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13)