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Schema § 34b PolG NRW

Vorüberlegung: Grundrechtseingriff
Vorüberlegung: Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage
I. Ermächtigungsgrundlage: § 34b Abs. 1 PolG NRW
   1. Formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
      a) Ausführungszuständigkeit der Polizei, 
      b) Verfahrensvorschriften (§ 34b Abs. 2 Satz 1, Satz 2 PolG NRW)
         aa) Insbesondere: Anordnungszuständigkeit des Gerichts etc.
      c) Form (§ 34b Abs. 4 Satz 1 PolG NRW)
   2. Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
      a) bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die 
         betroffene Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums
         auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise 
         eine terroristische Straftat nach § 8 Abs. 4 begehen
         wird (oder)
      b) das individuelle Verhalten der betroffenen Person die 
         konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb
         eines übersehbaren Zeitraums eine terroristische Straftat
         nach § 8 Abs. 4 begehen wird.
   3. Rechtsfolge
      a) Aufenthaltsvorgabe,  §34b Abs. 1 Satz 1 PolG NRW
      b) Kontaktverbot, § 34b Abs. 1 Satz 2 PolG NRW
      c) Störerauswahl
      d) Ermessen
      e) Verhältnismäßigkeit