Schema § 34b PolG NRW
Vorüberlegung: Grundrechtseingriff
Vorüberlegung: Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage
I. Ermächtigungsgrundlage: § 34b Abs. 1 PolG NRW
1. Formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
a) Ausführungszuständigkeit der Polizei,
b) Verfahrensvorschriften (§ 34b Abs. 2 Satz 1, Satz 2 PolG NRW)
aa) Insbesondere: Anordnungszuständigkeit des Gerichts etc.
c) Form (§ 34b Abs. 4 Satz 1 PolG NRW)
2. Materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
a) bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die
betroffene Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums
auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise
eine terroristische Straftat nach § 8 Abs. 4 begehen
wird (oder)
b) das individuelle Verhalten der betroffenen Person die
konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb
eines übersehbaren Zeitraums eine terroristische Straftat
nach § 8 Abs. 4 begehen wird.
3. Rechtsfolge
a) Aufenthaltsvorgabe, §34b Abs. 1 Satz 1 PolG NRW
b) Kontaktverbot, § 34b Abs. 1 Satz 2 PolG NRW
c) Störerauswahl
d) Ermessen
e) Verhältnismäßigkeit