I. Tatbestand
1. Objektiver TB
a) Tatopfer
– Person unter 18 Jahren
– Wegen Gebrechlichkeit / Krankheit wehrlose Person
b) Täter – Opfer – Beziehung
Nr. 1: der Fürsorge oder Obhut des Täters unterstehendes Opfer
Nr. 2: zum Hausstand des Täters gehörendes Opfer
Nr. 3: Opfer ist der Gewalt des Täters vom Fürsorgepflichtigen überlassen worden
c) Tathandlung
– Quälen
– Rohe Misshandlung
– Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Sorgepflicht
2. Subjektiver TB (Vorsatz)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (§ 225 Abs. 4 StGB)