Share

Sicherstellung Polizeirecht

Die polizeirechtliche Sicherstellung ist die Beendigung des Gewahrsams des Eigentümers oder des sonstigen Berechtigten einer beweglichen oder unbeweglichen Sache unter der Begründung eines neuen Gewahrsams durch die Polizei oder durch von ihr beauftragten Personen zum Zweck der Gefahrenabwehr.