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status negativus

Der Einzelne kann seine Dinge ohne Eingriffe des Staates regeln, die sogenannte Freiheit vom Staat. Hier werden die Grundrechte als Abwehrrechte verstanden, um bestimmte Freiheiten oder Rechtsgüter gegen staatliche Eingriffe, Einschränkungen, Beschränkungen und Verletzungen zu schützen.