Share

status positivus

In diesem Status kann der Einzelne seine Freiheit nur mit dem Staat haben, er ist für die Schaffung und Erhaltung seiner freien Existenz auf staatliche Vorkehrungen angewiesen. Hier werden die Grundrechte als Anspruchs- Schutz-, Teilhabe-, Leistungs- und Verfahrensrechte verstanden, z. B. Art. 19 Abs. 4, Art. 6 Abs. 4 GG.