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Tatfolgen

Tatfolgen sind durch die Tat eingetretene Veränderungen am Körper des Opfers, die solche Hinweise nicht zulassen (z.B. Hautabschürfungen und Krankheitszustand) (Spuren sind unmittelbar durch die Tat verursachte Veränderungen am Körper, die Rückschlüsse auf den Täter oder die Tatausführung ermöglichen (z.B. Stichwunden, Spermien, Blutspuren) (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 81c Rn. 13).