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Verfolgung

Verfolgung definiert sich dabei als eine Beeinträchtigung von Rechtsgütern, die den Betroffenen in eine ausweglose Lage versetzt. Davon können alle möglichen Lebensbereiche erfasst sein, wie bspw. kulturelle, religiöse, aber auch wirtschaftliche. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Verfolgung nicht vorliegt, wenn eine Person Nachteile erleidet, die aufgrund der allgemeinen Zustände seines Landes vorliegen, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen oder Kriegen.